OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.03.2007
S 2140 A - 4 - St 213

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.03.2007 (S 2140 A - 4 - St 213) - DRsp Nr. 2008/91174

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 02.03.2007 - Aktenzeichen S 2140 A - 4 - St 213

DRsp Nr. 2008/91174

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (§§ 163, 222, 227 AO); BMF-Schreiben vom 27.03.2003(BStBl 2003 I S. 240)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt die OFD zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen wie folgt Stellung:

I. Sanierung

1. Begriff

1Eine Sanierung ist eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger (juristische oder natürliche Person) vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (= unternehmensbezogene Sanierung). 2Das gilt auch für außergerichtliche Sanierungen, bei denen sich die Gesellschafterstruktur des in die Krise geratenen zu sanierenden Unternehmens (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) ändert, bei anderen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen im Rahmen der außergerichtlichen Sanierung von Kapitalgesellschaften sowie für Sanierungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

2. Einstellung des Unternehmens/Übertragende Sanierung