OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.09.1998
S 2252 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.09.1998 (S 2252 A) - DRsp Nr. 2008/84621

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 02.09.1998 - Aktenzeichen S 2252 A

DRsp Nr. 2008/84621

Vorteile durch geänderte Stückzinsregelung

Durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) v. 21.12.1993 wurde § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG dahingehend geändert, daß seit 1994 beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere gezahlte Stückzinsen stets im Jahr der Verausgabung als negative Einnahmen zu berücksichtigen sind.

Aufgrund dieser Neuregelung werden von einigen Stpfl. kurz vor Jahreswechsel in größerem Umfang Wertpapiere erworben. Die in diesem Zusammenhang gezahlten Stückzinsen werden als negative Kapitalerträge geltend gemacht. Die Veräußerung oder Einlösung (bei Endfälligkeit) dieser Wertpapiere erfolgt zeitnah kurz nach dem Jahreswechsel. Daraus resultierende Zinserträge (in Betracht kommen laufende Zinsen, erhaltene Stückzinsen sowie besitzzeitanteilige Emissions- oder Marktrendite) sind nicht selten aufgrund des Sparerfreibetrags ganz oder teilweise steuerfrei.

Da die Anschaffung der Wertpapiere außerdem in den vorgenannten Fällen zumeist durch die Inanspruchnahme eines Kredits finanziert wird und die daraus resultierenden Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, stellt sich die Frage, ob aus der Kapitalanlage ein Totalüberschuß erzielt werden kann.