OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.05.2002
S 2144 c A - 12 - St II 20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.05.2002 (S 2144 c A - 12 - St II 20) - DRsp Nr. 2008/90884

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.05.2002 - Aktenzeichen S 2144 c A - 12 - St II 20

DRsp Nr. 2008/90884

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an Unterstützungskassen; BMF-Schreiben vom 28.11.1996(BStBl 1996 I S. 1435)

Zu einigen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen der Trägerunternehmen an Unterstützungskassen nimmt die OFD wie folgt Stellung:

A. Konzeptions- und Verwaltungskosten

1. Konzeptionskosten des Trägerunternehmens

Aufwendungen, die einem Trägerunternehmen bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse für seine Arbeitnehmer entstehen (z.B. Kosten eines Rechtsgutachtens), stellen Betriebsausgaben dar. Sie sind nach § 3 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzuziehen. Entsprechendes gilt, soweit dem Trägerunternehmen Aufwendungen dadurch entstehen, dass von einem bestehenden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung auf den Durchführungsweg Unterstützungskasse gewechselt werden soll.

2. Konzeptions- und Verwaltungskosten der Unterstützungskasse

Bedient sich das Trägerunternehmen bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung einer Unterstützungskasse, so gilt für die steuerliche Behandlung der hierbei anfallenden Kosten folgendes: