OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.05.2007
S 7100 A - 141 - St 11

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.05.2007 (S 7100 A - 141 - St 11) - DRsp Nr. 2008/91334

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.05.2007 - Aktenzeichen S 7100 A - 141 - St 11

DRsp Nr. 2008/91334

Umsatzsteuerliche Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse für den Agrarhandel in Hannover

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse (WTB) für den Agrarhandel in Hannover gelten folgende Grundsätze:

1 Future-Kontrakte

1.1 Allgemeines

Der Future ist ein rechtlich bindender Vertrag, der das Preisniveau bestimmt, zu dem der zugrunde liegende Basiswert an einem definierten, in der Zukunft liegenden Datum gekauft oder verkauft werden muss.

Vertragspartner der Future-Kontrakte auf der einen Seite ist immer die WTB-Clearing-Bank (WTC). Sie garantiert die Erfüllung der Kontrakte.

Die Futures werden an der Börse gehandelt. Der Käufer eines Futures zahlt dem Verkäufer des Futures einen Preis, der sich aus der Marktlage im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ergibt. Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Preis, zu dem die Ware später einmal geliefert und abgenommen werden muss.

Die weitaus meisten Future-Kontrakte werden während ihrer Lieferzeit wieder veräußert. Nur ein geringer Teil aller Kontrakte führt zur tatsächlichen Lieferung.