Durch v.g. Beschluss hat das Niedersächsische Finanzgericht dem BVerfG die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer zum dritten Mal in derselben Streitsache zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG:
Der Gewerbesteuer unterliegen nur gewerblich tätige Unternehmen, nicht aber die freien Berufe und die übrigen selbständigen Tätigkeiten. Das Niedersächsische Finanzgericht sieht hierin eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Im selben Beschluss kommt das Finanzgericht zu dem Ergebnis, dass auch die sogenannte Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gegen Art. 3 Abs.
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