OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.09.2004
S 2170 A - 109 - St II 2.01

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.09.2004 (S 2170 A - 109 - St II 2.01) - DRsp Nr. 2008/88160

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.09.2004 - Aktenzeichen S 2170 A - 109 - St II 2.01

DRsp Nr. 2008/88160

Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG); Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStFG bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft oder Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft, an der der Übertragende beteiligt ist, und umgekehrt; ; Begriff der Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut OFD Frankfurt/Main vom 03.05.2004 - Az.: w.o.

1. Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft

Es ist gefragt worden, ob die unentgeltliche (oder gegen Minderung der Gesellschaftsrechte erfolgte) Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStFG zu Buchwerten erfolgt, sofern die übernehmende Kapitalgesellschaft zu 100 % vermögensmäßig an der GmbH & Co. KG beteiligt ist.