OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.12.2008
S 7100 A - 252 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.12.2008 (S 7100 A - 252 - St 110) - DRsp Nr. 2009/80126

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.12.2008 - Aktenzeichen S 7100 A - 252 - St 110

DRsp Nr. 2009/80126

Leistungsbeziehungen bei der Gestellung von Kraftstoff an Subunternehmer in der Form der Überlassung von Tankkarten

Erbringt eine Spedition Frachttransporte an ihre Kunden und stellt hierbei an die zur Erfüllung des Warentransports eingesetzten Subunternehmer Tankkarten zur Verfügung, so stellt sich regelmäßig die Frage, welche Leistungsbeziehungen durch die Nutzung der Tankkarten zwischen der Spedition, dem Subunternehmer und der Mineralölgesellschaft bestehen.

Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungsbeziehungen bei der Gestellung von Kraftstoff an Subunternehmer in der Form der Überlassung von Tankkarten sind folgende Lösungsansätze möglich:

  • Annahme einer Kraftstofflieferung der Mineralölgesellschaft an die Subunternehmer und eines Finanzierungsgeschäfts zwischen der Spedition und den Subunternehmern

  • Annahme einer Kraftstofflieferung der Mineralölgesellschaft an die Spedition und einer nicht steuerbaren Beistellung der Spedition zur Beförderungsleistung des Subunternehmers

  • Annahme einer Kraftstofflieferung der Mineralölgesellschaft an die Spedition und Lieferung des Kraftstoffs durch die Spedition an die Subunternehmer

Zu a):