OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.02.2002
S 2706 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.02.2002 (S 2706 A) - DRsp Nr. 2008/86232

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.02.2002 - Aktenzeichen S 2706 A

DRsp Nr. 2008/86232

§ 4 KStG Steuerliche Behandlung der Beteiligung einer Gemeinde an einer Mitunternehmerschaft (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die Beteiligung einer Gemeinde an einer Mitunternehmerschaft (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts) begründet auch in den Fällen einen Betrieb gewerblicher Art i. S. von Abschn. 5 Abs. 2 Satz 7 KStR, in denen die Tätigkeit, falls von der juristischen Person des öffentlichen Rechts allein ausgeübt, als hoheitlich zu beurteilen wäre.

Der Zusammenschluss der juristischen Person des öffentlichen Rechts z. B. mit einer KapGes in einer Mitunternehmerschaft führt insoweit zum Wegfall der „Hoheitlichkeit” bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Eine andere Beurteilung kann sich jedoch ergeben, wenn sich zwei juristische Personen des öffentlichen Rechts z. B. zu einer GbR zusammenschließen.