OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.03.2011
S 7179 A - 47 - St 112
Normen:
UStG § 4 Nr. 21, Nr. 22 ;

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.03.2011 (S 7179 A - 47 - St 112) - DRsp Nr. 2011/80180

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.03.2011 - Aktenzeichen S 7179 A - 47 - St 112

DRsp Nr. 2011/80180

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 21, Nr. 22 ;

Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen einer Bildungsstätte

Die Frage, ob für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen einer Bildungsstätte eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und Nr. 22 UStG in Betracht kommen kann, war Gegenstand der Erörterung der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen stellen die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen von Bildungseinrichtungen grundsätzlich keine mit einer Bildungsleistung eng verbundenen Umsätze i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dar. Sie können daher nicht in richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG umsatzsteuerfrei sein. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungsleistungen ohne Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Unterkunfts- und/oder Verpflegungsleistungen angeboten werden.