OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.09.2008
S 2241 A - 110 - St 213

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.09.2008 (S 2241 A - 110 - St 213) - DRsp Nr. 2008/92997

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.09.2008 - Aktenzeichen S 2241 A - 110 - St 213

DRsp Nr. 2008/92997

Einkommensteuerliche Behandlung von gemeinschaftlich betriebenen Photovoltaikanlagen;; Abfärbung

Es ist gefragt worden, inwieweit das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines mehreren Personen gehörenden Gebäudes zur gewerblichen Infizierung der Einkünfte aus der Vermietung des Gebäudes führt.

Hierzu bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG tritt die Abfärbung bei Erzielung gewerblicher Einkünfte nur bei einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft ein, wenn es sich bei der Gesellschaft um eine Mitunternehmerschaft handelt. Andere Personengesellschaften in diesem Sinne sind z.B. die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft, ausländische Personengesellschaften und Partenreedereien. Erzielen solche Gesellschaften aus der Vermietung eines Gebäudes Einkünfte im Sinne des § 21 EStG und betreiben daneben eine Photovoltaikanlage, aus der gewerbliche Einkünfte erzielt werden, so führt dies - sofern die Umsätze aus der Photovotaikanlage im Verhältnis zu den Gesamtumsätzen nicht nur geringfügig sind - zur Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, so dass die Gesellschaft insgesamt - auch aus der Vermietung - gewerbliche Einkünfte hat.