OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.02.2004
S 2363 A - 41 - St II 3.05

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.02.2004 (S 2363 A - 41 - St II 3.05) - DRsp Nr. 2008/87479

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 05.02.2004 - Aktenzeichen S 2363 A - 41 - St II 3.05

DRsp Nr. 2008/87479

§ 39 EStG; Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2004 und Lohnsteuerkarten 2005; Haushaltsbegleitgesetz 2004 - Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ; OFD Frankfurt/Main vom 15.07.2003 und vom 08.01.2004 - Az. w.o. -

Mit der o.g. Verfügung vom 08.01.2004 wurde über die gesetzlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Wegfall des Haushaltsfreibetrags und den Auswirkungen auf die Steuerklasse II informiert.

1. Zu den gesetzlichen Neuregelungen wird ergänzend auf das Folgende hingewiesen:

(der Gesetzestext des neuen § 24b EStG und anderer Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem eingeführten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (EBA) stehen, ist als Anlage 0 beigefügt)

1.1. Keine Steuerklasse II, wenn Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllt

In Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen die Steuerklasse III, IV oder V (Ehegattenveranlagung) zu bescheinigen ist, liegen die Voraussetzungen für den EBA nicht vor, vgl. hierzu auch die Verfügung vom 15.07.2003 - Az. w.o. - Textziffer 13.2.3.

Die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen insbesondere Ehegatten,

  • die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i. S. d. § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1a EStG sind,

  • nicht dauernd getrennt leben und