Mit der o.g. Verfügung vom 08.01.2004 wurde über die gesetzlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Wegfall des Haushaltsfreibetrags und den Auswirkungen auf die Steuerklasse II informiert.
(der Gesetzestext des neuen § 24b EStG und anderer Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem eingeführten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (EBA) stehen, ist als Anlage 0 beigefügt)
In Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen die Steuerklasse III, IV oder V (Ehegattenveranlagung) zu bescheinigen ist, liegen die Voraussetzungen für den EBA nicht vor, vgl. hierzu auch die Verfügung vom 15.07.2003 - Az. w.o. - Textziffer 13.2.3.
Die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen insbesondere Ehegatten,
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