OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.04.2006
S 7100 A - 261 - St 11

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.04.2006 (S 7100 A - 261 - St 11) - DRsp Nr. 2008/90111

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 05.04.2006 - Aktenzeichen S 7100 A - 261 - St 11

DRsp Nr. 2008/90111

Umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bestimmter Zielgruppen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, Insbesondere zur sog. „Malus-Komponente”

Nach § 421i des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) können Träger mit der Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern oder Auszubildenden beauftragt werden.

Die Beauftragung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie geben den Trägem die Teilnehmerzahl sowie den prozentualen Anteil der davon beruflich einzugliedernden Teilnehmer (Eingliederungsquote) vor.

Die Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen stellt eine sonstige Leistung dar.

Wird diese Eingliederungsmaßnahme von einem in § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG oder in § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG genannten Unternehmer ausgeführt und liegen die dort genannten Voraussetzungen vor. ist die sonstige Leistung steuerfrei. § 4 Nr. 15 UStG ist jedoch nicht anwendbar.