Nach §
Die Kopien der Verdachtsanzeigen sind zu richten an:
Bundeskriminalamt
Referat OA 14
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
65173 Wiesbaden
Tel.: 0611/55-14545
Fax: 0611/55-45300
E-Mail: OA14FIU@bka.bund.de
Anzuzeigen sind alle Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine bare oder unbare Finanztransaktion einer Geldwäsche dient oder im Fälle ihrer Durchführung dienen würde. Den Finanzbehörden obliegt jedoch die Prüfung im Einzelfall, ob ein anzeigepflichtiger Verdachtsfall gemäß § 31b vorliegt (Beurteilungsspielraum).
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