OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.08.2004
S 2363 A - 41 - St II 3.05

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.08.2004 (S 2363 A - 41 - St II 3.05) - DRsp Nr. 2008/88058

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 05.08.2004 - Aktenzeichen S 2363 A - 41 - St II 3.05

DRsp Nr. 2008/88058

Übersicht über die Änderungen in der Verfügung über die Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2005

Die wichtigsten Änderungen hinsichtlich der Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2005 sind nachfolgend tabellarisch dargestellt.

Besonders hervorzuheben sind die Änderungen im Bereich der Steuerklasse II. Der Haushaltsfreibetrag, an den bisher die Bescheinigung der Steuerklasse II geknüpft war, ist zum 01.01.2004 entfallen. An die Stelle des Haushaltsfreibetrages ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende getreten (§ 24b EStG). Der Kreis der begünstigten Personen, dem die Steuerklasse II bescheinigt werden kann, hat sich dadurch deutlich verringert. Zumindest in Fällen nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften kann die Steuerklasse II nicht mehr bescheinigt werden. Bezüglich der Änderungen wird insoweit auch auf OFD Frankfurt am Main vom 15.07.2004 - Az. w.o. - verwiesen.

Zudem ist die hessische Finanzverwaltung umstrukturiert worden. Statt bisher 46 gibt es nunmehr 35 Finanzämter. Die Details der Umstrukturierung sind in der Lohnsteuerkartenverfügung dargestellt (vgl. Tz 11.1). Der Name des zuständigen Finanzamts muss ggf. auf der Lohnsteuerkarte angepasst werden.

Redaktionelle Änderungen werden in der Übersicht nicht aufgeführt.

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