Die Anlagen FE-K 1 und 2 werden benötigt in Fällen, in denen eine Personengesellschaft zwischen Kapitalgesellschaften geschaltet ist, d.h., einerseits sind ein oder mehrere Gesellschafter der Personengesellschaft Kapitalgesellschaften, andererseits ist die Personengesellschaft selbst wiederum an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Die Anlagen FE-K 1 und 2 folgen mithin dem bisherigen Vordruck ESt 1, 2, 3 B (K) nach.
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