OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.12.2007
S 2730 A - 15 - St 53

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.12.2007 (S 2730 A - 15 - St 53) - DRsp Nr. 2008/91651

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 05.12.2007 - Aktenzeichen S 2730 A - 15 - St 53

DRsp Nr. 2008/91651

Steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG); - Abschluss von Miet- und Dauernutzungsverträgen mit eingetragenen Lebenspartnern - Unterbringung bestimmter Personengruppen in Genossenschaftswohnungen

Zur Auslegung des BMF-Schreibens vom 22.11.1991 (KSt-Kartei, § 5 Karte J 7) bittet die OFD - nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder - folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

a) Abschluss von Miet- bzw. Dauernutzungsverträgen mit eingetragenen Lebenspartnern

Nach Tz. 17 des BMF-Schreibens muss der Mietvertrag mit demjenigen abgeschlossen werden, dem die Wohnung zum Gebrauch überlassen wird. Außerdem muss der Mieter oder sein Ehegatte Mitglied der Genossenschaft sein.

Die Regelung der Tz. 17 ist auch auf die eingetragene Lebenspartnerschaft i. S. des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16. Februar 2001 (BGBl. 2001 I S. 265) zu übertragen, da diese rechtlich der Ehe in wesentlichen Aspekten - insbesondere was das Mietvertragsrecht anbelangt - gleichgestellt ist. So setzt zum Beispiel § 563 BGB beim Eintrittsrecht bei Tod des Mieters den Lebenspartner dem Ehegatten im wesentlichen gleich.

b) Unterbringung bestimmter Personengruppen in Genossenschaftswohnungen