OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.03.1998
S 2170 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.03.1998 (S 2170 A) - DRsp Nr. 2008/92108

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.03.1998 - Aktenzeichen S 2170 A

DRsp Nr. 2008/92108

§ 6 EStG Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der WG und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen bzw. Leasingraten oftmals problematisch. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist deshalb grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:

1. Kauf nach Miete

Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein WG zu einem angemessenen Mietzins abgeschlossen, wobei der Mietvertrag schließlich durch Veräußerung des WG zum Zeitwert (= Teilwert) beendet wird. Die gezahlten Mieten haben dabei auf den vereinbarten Kaufpreis keine Auswirkung (es erfolgt keine Anrechnung).

In einem solchen Fall treten ertragsteuerlich folgende Rechtsfolgen ein:

während der Mietzeit
beim Vermieter: beim Mieter:
- Miete = Betriebseinnahme - Miete = Betriebsausgabe
- AfA-Berechtigung
im Fall der Veräußerung
beim bisherigen Vermieter: beim bisherigen Mieter:
- laufender Gewinn/Verlust - Anschaffungsvorgang
- evtl. Veräußerungsgewinn/-verlust nach § 16 EStG - Aktivierung der Anschaffungskosten
- AfA Berechtigung

2. Mietkaufverträge