OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.03.2002
S 2170 A - 109 - St II 20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.03.2002 (S 2170 A - 109 - St II 20) - DRsp Nr. 2008/90886

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.03.2002 - Aktenzeichen S 2170 A - 109 - St II 20

DRsp Nr. 2008/90886

Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG); Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStFG bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft oder Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft, an der der Übertragende beteiligt ist, und umgekehrt; Begriff der Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut

Es ist gefragt worden, ob die unentgeltliche (oder gegen Minderung der Gesellschaftsrechte erfolgte) Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStFG zu Buchwerten erfolgt, sofern die übernehmende Kapitalgesellschaft zu 100 % vermögensmäßig an der GmbH & Co. KG beteiligt ist.