OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.04.1998
S 1901

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.04.1998 (S 1901) - DRsp Nr. 2008/80749

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.04.1998 - Aktenzeichen S 1901

DRsp Nr. 2008/80749

Unternehmensrückgabe nach dem Vermögensgesetz; Einzelfragen

I) Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von nach § 6 Abs. 6 a des Vermögensgesetzes zurückgegebenen Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens, hier: Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels

II) Steuerliche Behandlung von (vergeblichen) Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unternehmensrückgabe nach dem Vermögensgesetz

III) Steuerliche Behandlung von Zinsen gemäß § 7 der Unternehmensrückgabeverordnung

I) Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von nach § 6 Abs. 6 a des Vermögensgesetzes zurückgegebenen Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens; hier: Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (Grundlage: HMdF-Erlaß vom 08. Juni 1994 - S 1901 A - 63 - II B 1 a)

Es ist gefragt worden, ob die Weiterveräußerung von mehr als drei Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens, die im Rahmen der Unternehmensrückgabe nach § 6 Abs. 6 a des Vermögensgesetzes (VermG) an Berechtigte im Beitrittsgebiet zurückgegeben werden, ertragsteuerlich zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: