OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.04.2006
S 2252 A - 42 - St 219

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.04.2006 (S 2252 A - 42 - St 219) - DRsp Nr. 2008/89963

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.04.2006 - Aktenzeichen S 2252 A - 42 - St 219

DRsp Nr. 2008/89963

I. Steuerliche Behandlung verschiedener Formen von Kapitalanlagen (BMF-Schreiben vom 30.04.1993, a.a.O.) II. Rückzahlung von Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (BMF-Schreiben vom 16.03.1999, a. a. O.); I. BMF-Schreiben vom 30.04.1993 (BStBl 1993 I S. 343) II. BMF-Schreiben vom 16.03.1999 (BStBl 1999 I S. 433)

I. Steuerliche Behandlung verschiedener Formen von Kapitalanlagen (BMF-Schreiben vom 30.04.1993, a. a. O.)

Im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 1993 eingeführten Zinsabschlag werden vermehrt neue Kapitalanlagemodelle angeboten. Zu der Frage, ob und in welchem Umfang aus diesen Kapitalanlagen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 EStG erzielt werden, nehme ich aufgrund der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Lander wie folgt Stellung:

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Zinsen, Entgelte und Vorteile, die unabhängig von ihrer Bezeichnung und der zivilrechtlichen Gestaltung bei wirtschaftlicher Betrachtung für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung erzielt werden.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Bei Kapitalüberlassung zur Nutzung ist für das Vorliegen von Kapitalertrag entscheidend, dass bei Ausgabe des Papiers von vornherein eine Rendite versprochen wird, die bei Einlösung mit Sicherheit erzielt werden kann (Emissionsrendite).