OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.05.2008
S 2170 A - 114 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.05.2008 (S 2170 A - 114 - St 210) - DRsp Nr. 2008/92721

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.05.2008 - Aktenzeichen S 2170 A - 114 - St 210

DRsp Nr. 2008/92721

Ertragsteuerliche Behandlung von Transferentschädigungen im Profisport; Bilanzierung als Anschaffungskosten des immateriellen Wirtschaftsguts Spielerlaubnis

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bittet die OFD zur Frage der Behandlung von Transferentschädigungen im Profisport folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Transferentschädigungen, die nach den Vorschriften des Lizenzspielerstatuts des Deutschen Fußballbundes (DFB) bei einem Wechsel eines Spielers von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein gezahlt werden, sind als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis zu bilanzieren. Bei der Spielerlaubnis handelt es sich um ein abnutzbares, immaterielles Wirtschaftsgut. Die Abnutzungsdauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrages beim erwerbenden Verein (ggf. unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen), vgl. BFH-Urteil vom 26.08.1992,BStBl 1992 II, 977.