OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.07.2001
S 2256 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.07.2001 (S 2256 A) - DRsp Nr. 2008/84791

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.07.2001 - Aktenzeichen S 2256 A

DRsp Nr. 2008/84791

§ 23 EStG Derzeit anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit bzw. zur generellen Anwendung

Beim BFH sind derzeit folgende Verfahren im Zusammenhang mit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften bzw. privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 EStG anhängig. Diese Verfahren betreffen Fragestellungen, die in gegenwärtigen Rechtsbehelfsverfahren ebenfalls auftauchen können:

I. Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Veräußerungsfristen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

Der BFH hat in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung mit Beschl. v. 5.3.2001 (BStBl 2001 II S. 405) hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Veräußerungsfristen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 folgendes entschieden:

„Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, weil der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die „Spekulationsfrist” des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG in der vor dem 1.1.1999 geltenden Fassung bereits abgelaufen war.”