Beim BFH sind derzeit folgende Verfahren im Zusammenhang mit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften bzw. privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 EStG anhängig. Diese Verfahren betreffen Fragestellungen, die in gegenwärtigen Rechtsbehelfsverfahren ebenfalls auftauchen können:
Der BFH hat in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung mit Beschl. v. 5.3.2001 (BStBl 2001 II S. 405) hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Veräußerungsfristen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 folgendes entschieden:
„Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, weil der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die „Spekulationsfrist” des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG in der vor dem 1.1.1999 geltenden Fassung bereits abgelaufen war.”
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