Wie bereits durch Mail-Vfg. der OFD vom 19.08.2003 - S 7177 A - 24 - St I 2.30 mitgeteilt wurde, ist nach dem EuGH-Urteil vom 03.04.2003 -
Aus dem Urteil kann deshalb keine generelle Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen von Einzelpersonen abgeleitet werden.
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