OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.09.2006
S 2245 A - 2 - St 213

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.09.2006 (S 2245 A - 2 - St 213) - DRsp Nr. 2008/90457

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.09.2006 - Aktenzeichen S 2245 A - 2 - St 213

DRsp Nr. 2008/90457

Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG

1. Allgemeines

Die Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten ist in R 17 LStR geregelt.

Ergänzend hierzu weist die OFD auf Folgendes hin:

Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde ab dem 1.1.2000 die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen. Begünstigt sind danach drei Tätigkeitsbereiche:

  • Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit

  • Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit

  • Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen