Nach dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 (
Schon vor der Verabschiedung dieser Gesetzesnorm wurden den Bankenverbänden mit BMF-Schreiben vom 15.8.2008 (Anlage 1) ein Muster für eine „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG” zur Verfügung gestellt (Anlage 2).
Im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des ist die obige Regelung des § Abs. Satz 3 Nr. 1 nur anzuwenden, wenn die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts ihre Zugehörigkeit zu dieser Gruppe von Steuerpflichtigen nachweist.
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