Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 AO wurden durch Rechtsverordnung vom 20.12.2010, BGBl 2010 I, 2183, (KonsVerNLDV) bestehende Konsultationsvereinbarungen mit der Niederlande in nationales Recht umgesetzt (zu Konsultationsvereinbarungsverordnungen im Allgemeinen.
Die KonsVerNLDV ist bei der Anwendung und Auslegung des
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 01.01.2010 anzuwenden (§ 8 KonsVerNLDV).
Die deutsch-niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung hat folgenden Inhalt (Stand: 01.01.2015):
§ 1 - Abkommen
§ 2 - Anwendungsbereich
§ 3 - Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
§ 4 - Anwendung des Artikels 10 des Abkommens
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