Auf der Grundlage von §
Die KonsVerNLDV ist bei der Anwendung und Auslegung des
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 01.01.2010 anzuwenden (§ 8 KonsVerNLDV).
Die deutsch-niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung hat folgenden Inhalt (Stand: 01.01.2015):
§ 1 - Abkommen
§ 2 - Anwendungsbereich
§ 3 - Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
§ 4 - Anwendung des Artikels 10 des Abkommens
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