OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.02.2008
S 2337 A - 65 - St 213

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.02.2008 (S 2337 A - 65 - St 213) - DRsp Nr. 2008/92722

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 07.02.2008 - Aktenzeichen S 2337 A - 65 - St 213

DRsp Nr. 2008/92722

Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Mitglieder des Bundesrats

Bundesratsmitglieder erhalten zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten eine Kostenpauschale in Höhe von 60,- € pro Tag, die als Aufwandsentschädigung gezahlt wird (§ 1 Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates - KEB). Sie wird nur gewährt, wenn für denselben Tag nicht ein Tage- oder Sitzungsgeld oder eine sonstige Entschädigung aus anderen öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer Europäischen Körperschaft bezogen wird (§ 3 KEB).

Die Kostenpauschale ist im Einzelplan 03 des Bundeshaushalts und in Kapitel 0301 unter dem Titel 41102-011 ausgewiesen.

Sie ist daher in Höhe von 60,- € pro Tag nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei.