OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.05.2002
S 2705 A - 1 - St II 10

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.05.2002 (S 2705 A - 1 - St II 10) - DRsp Nr. 2008/90895

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 07.05.2002 - Aktenzeichen S 2705 A - 1 - St II 10

DRsp Nr. 2008/90895

Steuerliche Behandlung von Investment-Clubs

Auf der Grundlage eines von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. entwickelten Muster-Gesellschaftsvertrags können sich Sparer zu sog. Investment-Clubs zusammenschließen. Sofern die Zahl der Mitglieder des Investment-Clubs 20 bis 30 Personen nicht überschreitet, werden diese Zusammenschlüsse nach bisheriger Verwaltungspraxis steuerlich als Gesellschaften bürgerlichen Rechts behandelt. Bei größeren Abweichungen von der Mitgliederzahl oder starker Mitgliederfluktuation unterlag der Investment-Club bisher als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG der Körperschaftsteuer und unter den Voraussetzungen des § 2 GewStG der Gewerbesteuer.

Es ist gefragt worden, ob an der Mitgliedergrenze von 20 bis 30 Personen festgehalten werden kann. Die Zahl der Investment - Clubs ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Dabei wird nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung die Höchstzahl der Mitglieder häufig überschritten, ohne dass die betroffenen Vereinigungen dabei den Charakter eines Investment-Clubs verlören.