Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich Gutscheine ausgestellt haben, die unter die „50-Euro-Freigrenze” des § 8 Abs. 2 S. 9 EStG fallen. Die Gutscheine berechtigen die Arbeitnehmer bei einem fremden Dritten Waren zu beziehen. Die Abrechnung erfolgt anschließend zwischen dem Arbeitgeber und dem fremden Dritten.
Die umsatzsteuerrechtlichen Folgen sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind im Wesentlichen zwei mögliche Fallgestaltungen zu unterscheiden, die unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen.
Beispiel:
Ein Unternehmer vereinbart mit einer ortsansässigen Tankstelle, dass seine Arbeitnehmer gegen Vorlage von „Benzingutscheinen” in Höhe von 50 Euro, die der Unternehmer ausgestellt und an die Arbeitnehmer ausgegeben hat, zu dem entsprechenden Wert Mineralölprodukte erwerben können. Die Tankstelle rechnet die eingelösten „Benzingutscheine” monatlich mit dem Unternehmer ab.
Lösung:
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