OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.09.2004
S 6114 A - 13 - St III 3.07

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.09.2004 (S 6114 A - 13 - St III 3.07) - DRsp Nr. 2008/88154

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 07.09.2004 - Aktenzeichen S 6114 A - 13 - St III 3.07

DRsp Nr. 2008/88154

KraftSt; Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG - Feststellungen der Versorgungsbehörde

Nach § 3a KraftStG sind für schwer behinderte Personen zugelassene Kraftfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerlich begünstigt. Der Grad der Behinderung ist durch einen Ausweis der Versorgungsbehörde (i.S. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) nachzuweisen. Es genügt nicht, dass die Behinderung äußerlich erkennbar ist. Für eine Steuervergünstigung muss der Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „H”, „Bl” oder „aG” enthalten oder mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck versehen sein.