OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.05.1998
S 7100 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.05.1998 (S 7100 A) - DRsp Nr. 2008/86880

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 08.05.1998 - Aktenzeichen S 7100 A

DRsp Nr. 2008/86880

§ 1 UStG Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer; Auswirkungen des EuGH-Urteils v. 16. 10. 1997 - Rs. C-258/95 - zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen und der nicht nur gelegentlichen Überlassung von Kfz an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung

Aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH v. 11. 5. 1995 - V R 105/92 (UR 1995, 388 m. Anm. Widmann, UR 1995, 435) hat der EuGH in seinem o. g. Urt. (UR 1998, 61 m. Anm. Husmann, UR 1998, 91) sinngemäß folgendes entschieden:

Ein ArbG, der AN unentgeltlich ohne konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn von der Wohnung zur Arbeitsstätte ab einer bestimmten Entfernung befördert, erbringt keine Dienstleistung gegen Entgelt, auch wenn der ArbG nach Bundesrahmentarif verpflichtet ist, die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung in firmeneigenen Fahrzeugen zu gewährleisten.