OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.04.1997
S 0186 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.04.1997 (S 0186 A) - DRsp Nr. 2008/86318

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 09.04.1997 - Aktenzeichen S 0186 A

DRsp Nr. 2008/86318

§ 5 KStG Sparmaßnahmen im Bereich der medizinischen Rehabiltation; Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit von Krankenhäusern

In § 67 AO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Krankenhaus als steuerbegünstigter Zweckbetrieb zu behandeln ist. Die Anwendung der Vorschrift setzt also das Vorhandensein eines Krankenhauses voraus. Ob eine Einrichtung ein Krankenhaus ist, richtet sich nach § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und - aus steuerlicher Sicht - nach Absch. 82 Abs. 1 und 2 der EStR. Danach kann eine Einrichtung auch teilweise als Krankenhaus anzusehen sein. Dies ist der Fall, wenn ein Krankenhausteil räumlich oder nach seiner Versorgungsaufgabe als Einheit, zum Beispiel als Abteilung oder besondere Einrichtung, von den anderen Bereichen der Einrichtung abgrenzbar ist.