OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.09.1997 G 1427 A
OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.09.1997 (G 1427 A) - DRsp Nr. 2008/85987
OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 09.09.1997 - Aktenzeichen G 1427 A
DRsp Nr. 2008/85987
§ 10a GewStG Auswirkungen des BFH-Urt. v. 16. 2. 1994 (BStBl 1994 II S. 364) auf das Verfahren zur gesonderten Verlustfeststellung
Der BFH hat in seinem Urt. v. 16. 2. 1994 (BStBl 1994 II S. 364) zur Verlustverrechnung nach § 10aGewStG bei PersGes entschieden, daß die Verlustverrechnung im Anrechnungsjahr einen positiven und im Verlustentstehungsjahr einen negativen Gewerbeertrag der Gesellschaft voraussetzt sowie eine auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung nach Maßgabe des jeweiligen Gewinnverteilungsschlüssels unter Einbeziehung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen verlangt.
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