OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.01.2007
S 7236 A - 17 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.01.2007 (S 7236 A - 17 - St 112) - DRsp Nr. 2008/90918

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.01.2007 - Aktenzeichen S 7236 A - 17 - St 112

DRsp Nr. 2008/90918

Steuersatz für importierten Zahnersatz

In jüngster Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Zahnersatz durch Handelsgesellschaften aus dem Ausland in das Inland importiert und dann an Zahnärzte veräußert wird.

In diesem Zusammenhang wurde angefragt, wie hoch der Umsatzsteuersatz für diesen Zahnersatz sei, der von den Handelsgesellschaften an die Zahnärzte veräußert wird.

Hierzu bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:

Für Zahnersatz, den die Importgesellschaft nicht selbst produziert hat, kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG nicht in Betracht. Diese Lieferungen sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.