OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.02.2002
S 2230

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.02.2002 (S 2230) - DRsp Nr. 2008/80661

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.02.2002 - Aktenzeichen S 2230

DRsp Nr. 2008/80661

Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen

Inhalt 1 Allgemeines zur Annahme einer Betriebsverpachtung 2 Betriebsverpachtung im Anschluß an eine Realteilung 3 Wesentliche Grundlagen eines Betriebes 3.1 Allgemeines 3.2 Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen 3.3 Wirtschaftsgebäude und Hofstelle 3.4 Wohnhaus 3.5 Lebendes und totes Inventar 3.6 Verwaltungsauffassung 4 Bedeutung der Änderung des Umfangs und der Nutzung des Betriebsvermögens während der Pachtlaufzeit 4.1 Grundsätze 4.2 Vermehrung des Betriebsvermögens 4.3 Verringerung des Betriebsvermögens durch Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern 4.4 Nutzungsänderung von Wirtschaftsgütern des verpachteten Betriebs 5 Weitere Einzelfragen 5.1 Verpachtung wesentlicher Teile eines luf Betriebs; aktive Weiterbewirtschaftung von Betriebsteilen 5.1.1 Die weiter bewirtschafteten Teile sind vor Pachtbeginn eine wesentliche Betriebsgrundlage 5.1.2 Die weiter bewirtschafteten Teile sind vor Pachtbeginn keine wesentliche Beriebsgrundlage 5.1.3 Die weiter bewirtschafteten Teile sind ein selbständiger Teilbetrieb (z. B. Forstwirtschaft) 5.2 Erhaltungsaufwendungen eines Betriebspächters 5.2.1 Kleinerer Reparaturaufwand 5.2.2 Größerer Reparaturaufwand 5.3 Betriebsaufgabeerklärung durch die Erben für einen verpachteten Betrieb 6 Erfassung eines Aufgabegewinns