OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.05.1998
S 7100 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.05.1998 (S 7100 A) - DRsp Nr. 2008/86881

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.05.1998 - Aktenzeichen S 7100 A

DRsp Nr. 2008/86881

§ 1 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung von Warentermingeschäften

Für die ustl. Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse (WTB) für den Agrarhandel in Hannover gelten folgende Grundsätze:

1 Future- Kontrakte

1.1 Allgemeines

Der Future ist ein rechtlich bindender Vertrag, der das Preisniveau bestimmt, zu dem der zugrunde liegende Basiswert an einem definierten, in der Zukunft liegenden Datum gekauft oder verkauft werden muß.

Vertragspartner der Future-Kontrakte auf der einen Seite ist immer die WTB-Clearing-Bank (WTC). Sie garantiert die Erfüllung der Kontrakte.

Die Futures werden an der Börse gehandelt. Der Käufer eines Futures zahlt dem Verkäufer des Futures einen Preis, der sich aus der Marktlage im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ergibt. Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Preis, zu dem die Ware später einmal geliefert und abgenommen werden muß.

Die weitaus meisten Future-Kontrakte werden während ihrer Lieferzeit wieder veräußert. Nur ein geringer Teil aller Kontrakte führt zur tatsächlichen Lieferung.

Lieferorte sind im voraus bestimmte Lagerhäuser, mit denen feste vertragliche Beziehungen seitens der Börse bestehen. Das autorisierte Lagerhaus stellt Lagerscheine aus, die ihrem Inhalt nach standardisiert sind. Diese Lagerscheine sind Wertpapiere, die ihrerseits gehandelt werden können.