OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.07.1995
G 1431 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.07.1995 (G 1431 A) - DRsp Nr. 2008/85928

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.07.1995 - Aktenzeichen G 1431 A

DRsp Nr. 2008/85928

§ 12 GewStG Auslegung des Begriffs „Werte (Teilwerte)” in § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG im Hinblick auf die Neuregelung in § 109 BewG durch das StÄndG 1992

Zur Ermittlung des Gewerbekapitals werden dem EW des Gewerbebetriebs nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG die Werte der nicht in Grundbesitz bestehenden WG hinzugerechnet, die dem Betrieb dienen, aber im Eigentum eines Mitunternehmers oder eines Dritten stehen, soweit sie nicht im EW des Gewerbebetriebs enthalten sind.