Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die steuerbilanzielle Behandlung bei Deponiegrundstücken nach erfolgter Ablagerung Folgendes:
Die Nutzung eines Deponiegrundstücks durch Verfüllung stellt kein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut dar (BFH vom 20.3.2003 - IV R 27/01, BStBl 2003 II, S. 878). Absetzungen für Abnutzung (§ 7 Abs. 1 EStG) oder für Substanzverringerung (§ 7 Abs. 6 EStG) sind daher unzulässig.
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