OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.11.1998
S 2723 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.11.1998 (S 2723 A) - DRsp Nr. 2008/86292

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.11.1998 - Aktenzeichen S 2723 A

DRsp Nr. 2008/86292

§ 5 KStG Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen einer überbetrieblichen Unterstützungskasse

1. Verpfändung an Trägerunternehmen

Die Verpfändung, d. h. die Sicherungsabtretung, der Ansprüche einer Unterstützungskasse - auch einer überbetrieblichen Unterstützungskasse - aus den von ihr abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen an das Trägerunternehmen ist ein Verstoß gegen die Vermögensbindung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c i. V. mit § 6 KStG. Diese gesetzlich vorgeschriebene Vermögensbindung läßt eine Ausnahme auch nicht für den Fall zu, daß das Trägerunternehmen aufgrund seiner Subsidiärhaftung in Anspruch genommen wird. Außerdem würde die Zuwendungsmöglichkeit nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EStG zweifelhaft.

2. Verpfändung an die begünstigten Arbeitnehmer

Eine Unterstützungskasse ist von der KSt nur befreit, wenn vorbehaltlich des § 6 KStG die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse dauerd gesichert ist (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c KStG). Die Verpfändung der Ansprüche aus von der Kasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsverträgen an die begünstigten AN verstößt nicht gegen diese Voraussetzung der Befreiung der Kasse von der KSt.