OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.02.2002
S 1978 A - 19 - St II 11

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.02.2002 (S 1978 A - 19 - St II 11) - DRsp Nr. 2008/90897

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.02.2002 - Aktenzeichen S 1978 A - 19 - St II 11

DRsp Nr. 2008/90897

Erstmalige Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei Ausgliederung eines Teilbetriebs zur Einbringung in eine Tochtergesellschaft (Organgesellschaft)

Die Beurteilung von Einzelfällen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesfinanzbehörden. Allgemein wird zu der in einer Anfrage vorgetragenen Problematik wie folgt Stellung genommen:

In Rdn. Org. 05 des Einführungsschreibens vom 25.03.1998 (BStBl 1998 I S. 268) zum UmwStG wird u.a. ausgeführt, daß für die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 und § 20 Abs. 8 UmwStG nicht gelten. Beide Eingliederungsvoraussetzungen können als tatsächliche Vorgänge nicht rückbezogen werden.