OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.02.2007
S 7106 A - 119 - St 11

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.02.2007 (S 7106 A - 119 - St 11) - DRsp Nr. 2008/90980

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.02.2007 - Aktenzeichen S 7106 A - 119 - St 11

DRsp Nr. 2008/90980

Umsatzsteuerliche Behandlung zwischenbehördlicher Leistungsverrechnungen

Zu Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung zwischenbehördlicher Leistungsverrechnungen wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben und Merkblatt des Hessischer Minister der Finanzen, vom 13.12.2006 - S 7106 A - 096 - II 51 hingewiesen.

Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung zwischenbehördlicher Leistungsverrechnungen

Im Zusammenhang mit der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der steuerrechtlichen Beurteilung der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung sind eine Vielzahl von Fragen und der Wunsch nach einem Merkblatt an mich herangetragen worden.

Das hierzu ergangene und als Anlage beigefügte Merkblatt, das gemeinsam mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main entworfen wurde und auch den hessischen Finanzämtern zur Verfügung stehen wird, übersendet das Hessische Ministerium der Finanzen zu Ihrer Information. Das Merkblatt behandelt Grundsatzfragen der Umsatzbesteuerung. Für die Klärung darüber hinaus gehender Einzelfragen bei Betrieben gewerblicher Art und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben des Landes Hessen sind auch zukünftig alleine die jeweiligen Finanzämter zuständig (vgl. die Anlage zum v.b. Merkblatt).

Merkblatt Grundsätze der Umsatzbesteuerung beim Lande Hessen als juristische Person des öffentlichen Rechts