OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.05.2006
S 0171 A - 111 - St 53

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.05.2006 (S 0171 A - 111 - St 53) - DRsp Nr. 2008/90099

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.05.2006 - Aktenzeichen S 0171 A - 111 - St 53

DRsp Nr. 2008/90099

Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Kriminalprävention

Eine Körperschaft, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durch Aufklärung zur Verhütung und Vorbeugung von Kriminalität fördert, konnte bislang wegen Förderung der Bildung als gemeinnützig i.S.d. § 52 AO anerkannt werden

Seit 1.1.2000 ist die Förderung der Kriminalprävention als besonders förderungswürdiger Zweck in Abschn. A Nr. 17 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführt, so dass die Anerkennung dieser Vereine als steuerbegünstigte Körperschaft wegen Förderung der Kriminalprävention erfolgen kann, wenn die Satzung der als Anlage beigefügten Mustersatzung entspricht.

Hessischer Minister der Finanzen - Erlasse vom 29.01.1997 und 18.02.1997 - S 0171 A - 139 - II A 11

Mustersatzung für Vereine zur Förderung der Kriminalprävention

§ 1: Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr

§ 2: Zweck des Vereins