Stand Juni 2007
Vorschrift | Kurzinhalt | Änderungsgesetz/ Bemerkungen |
§ | Auf Grund der Neuregelung in § 15b EStG ist § | Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodelle n |
§ 3 Nr. 2 EStG | Steuerfreistellung des Gründungszuschusses i.S.d. § 57 SGB III | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende |
§ 3 Nr. 3 EStG | Abschließende Aufzählung der steuerbefreiten Abfindungen und Beitragserstattungen sowie Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf die berufsständischen Versorgungseinrichtungen | |
§ 3 Nr. 3a) EStG - erweitert - | Ausdehnung der Steuerfreiheit von Kapitalabfindungen von Renten- und Pensionsabfindungen auf vergleichbare Leistungen; anzuwenden ab dem 19.12.2006 | |
§ 3 Nr. 9 EStG | Die Steuerfreiheit für Abfindungen aufgrund der Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder durch gerichtliche Entscheidung entfällt. Für vor dem 1.1.2006 entstandene Ansprüche gilt das alte Recht (Steuerfreiheit), soweit die Abfindungszahlung vor dem 1.1.2008 zufließt. § 34 Abs. 1 EStG ist |
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