OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.02.1998
InvZ 1010

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.02.1998 (InvZ 1010) - DRsp Nr. 2008/86150

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.02.1998 - Aktenzeichen InvZ 1010

DRsp Nr. 2008/86150

§ 2 InvZulG Investitionszulage für maschinengebundene Werkzeuge

Eine Investitionszulage kommt nach § 2 InvZulG für die Anschaffung bzw. Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen (d. h. selbständig bewertbaren) WG des Anlagevermögens in Betracht, die keine geringwertigen WG i. S. des § 6 Abs. 2 EStG sind.

Zu der Frage der selbständigen Bewertungsfähigkeit und der Existenz eines geringwertigen WG bei Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffungen von maschinengebundenen Werkzeugen (z. B. Bohrer, Fräser, Drehstähle, Sägeblätter und Stanzwerkzeuge) hat der BFH mit Urt. v. 6. 10. 1995 (BStBl 1996 II S. 166) Stellung genommen:

Danach sind maschinengebundene Werkzeuge

  • nicht selbständig nutzungsfähige und demzufolge keine geringwertigen WG i. S. des § 6 Abs. 2 EStG,

    da die Werkzeuge ihrer Zweckbestimmung nach nur zusammen mit den betreffenden Werkzeugmaschinen genutzt werden können und technisch auf diese Maschinen abgestimmt sind.

  • selbständig bewertungsfähige und damit keine unselbständigen Teile der Werkzeugmaschinen, an denen sie verwendet werden, mithin bewegliche WG,