OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.10.2008
S 2299 A - 3 - St 219

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.10.2008 (S 2299 A - 3 - St 219) - DRsp Nr. 2008/92971

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.10.2008 - Aktenzeichen S 2299 A - 3 - St 219

DRsp Nr. 2008/92971

Erteilung von Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigungen an natürliche Personen; Einführung einer Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte ab dem 1.1.2009

Aus gegebenem Anlass weist die OFD auf Folgendes hin:

Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat keinen Einfluss auf das NV-Bescheinigungsverfahren. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer kann weiterhin nicht nur mittels Freistellungsauftrags, sondern auch mittels NV-Bescheinigung vermieden werden.

Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist allerdings nur zu erteilen, wenn die gesamten Einkünfte - d.h. die Einkünfte unter Einbeziehung der Kapitaleinkünfte - die Veranlagungsgrenzen nicht übersteigen.