OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.10.2008
S 2342 A - 68 - St 211

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.10.2008 (S 2342 A - 68 - St 211) - DRsp Nr. 2008/92970

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.10.2008 - Aktenzeichen S 2342 A - 68 - St 211

DRsp Nr. 2008/92970

Steuerliche Behandlung von Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X

Im Rahmen von Insolvenzverfahren leisten Insolvenzverwalter als Ausschüttung von Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO auch Zahlungen an freigestellte Arbeitnehmer für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die bislang für diesen Zeitraum lediglich Arbeitslosengeld erhalten haben. Das bezogene Arbeitslosengeld ist vom Insolvenzverwalter der Bundesagentur für Arbeit unmittelbar zu erstatten (sogenannter Forderungsübergang nach § 115 SGB X). Es ist die Frage gestellt worden, in welcher Höhe durch diese Zahlungen Arbeitslohn gezahlt wird.

Dazu wird folgende bundeseinheitlich abgestimmte Auffassung vertreten: