OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.11.1998
S 2725

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.11.1998 (S 2725) - DRsp Nr. 2008/86299

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.11.1998 - Aktenzeichen S 2725

DRsp Nr. 2008/86299

§ 5 KStG Steuerbefreiung von Berufsverbänden nach Abs. 1 Nr. 5; Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, der dem Verbandszweck dient

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind Berufsverbände von der KSt befreit, wenn deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

Nach Abschn. 8 Abs. 1 S. 8 KStR 1995 darf die Verbandstätigkeit nicht soweit hinter die wirtschaftliche Tätigkeit zurücktreten, daß der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dem Verband das Gepräge gibt.