OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.03.2002
S 0172

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.03.2002 (S 0172) - DRsp Nr. 2008/86274

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 14.03.2002 - Aktenzeichen S 0172

DRsp Nr. 2008/86274

§ 5 KStG Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 Nr. 2 AO; Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der unterstützten Person

Eine Körperschaft, die ihre Leistungen an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen erbringt, muss an Hand ihrer Unterlagen nachweisen können, dass die Höhe der Einkünfte und Bezüge sowie das Vermögen die Grenzen des § 53 Nr. 2 AO nicht übersteigen. Für diesen Nachweis reicht eine Erklärung, in der von der unterstützten Person nur das Unterschreiten der Grenzen des § 53 Nr. 2 AO mitgeteilt wird, nicht aus. Das Formular, auf dem die unterstützte Person die maßgeblichen Einkünfte und Bezüge berechnet hat, ist stets beizufügen.