OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.05.1997
S 1100 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.05.1997 (S 1100 A) - DRsp Nr. 2008/84067

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 14.05.1997 - Aktenzeichen S 1100 A

DRsp Nr. 2008/84067

§ 2 EigZulG Gewährung einer Eigenheimzulage für Dauerwohnrechte nach § 31 ff. Wohneigentumsgesetz (WEG)

Nach § 2 EigZulG ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung begünstigt. Anspruchsberechtigt ist daher der bürgerlich-rechtliche oder der wirtschaftliche Eigentümer, der Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Wirtschaftliches Eigentum wird durch ein dinglich oder schuldrechtlich-begründetes Nutzungsrecht an einer Wohnung i. d. R. nicht vermittelt.