OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.08.2007
S 7110 A - 1/84 - St 11

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.08.2007 (S 7110 A - 1/84 - St 11) - DRsp Nr. 2008/91473

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 14.08.2007 - Aktenzeichen S 7110 A - 1/84 - St 11

DRsp Nr. 2008/91473

Eigenhandel oder Vermittlung beim Verkauf von Gebrauchtwaren in sog. „second-hand-shops”

In „second-hand-shops” werden regelmäßig von Privatpersonen übergebene gebrauchte Kleidungsstücke und andere gebrauchte Gegenstände verkauft. Die Steuerpflichtigen streben oft an, in ihren Ladengeschäften Vermittlungsleistungen mit der Folge zu tätigen, dass das Entgelt für das vermittelte Geschäft bei ihnen ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 letzter Satz UStG ist und sie nur ihre Vermittlungsprovision der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen haben.

Die Annahme von Vermittlungsleistungen setzt im Umsatzsteuerrecht voraus, dass der Unternehmer in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig wird.